Ehrungsordnung des Schwimmsportverein Bingen Rhein e.V.

SSV Bingen - Wappen

Top 1. Grundsatz

Der SSV Bingen verleiht nach Maßgabe dieser Ehrungsordnung an seine Mitglieder Auszeichnungen.

Top 2. Organ

Zuständig für die Verleihung von Auszeichnungen ist der geschäftsführende Vorstand.

Top 3. Ehrungsanlass

  1. Ehrung für Vereinstreue
  2. Ehrung für herausragende sportliche Leistungen
  3. Ehrung für besondere Verdienste um den Verein
  4. Ernennung von Ehrenmitgliedern
  5. Ernennung von Ehrenvorständen
  6. Ernennung von Ehrenvorsitzenden

Top 4. Ehrung für Vereinstreue

Der Verein verleiht:

  1. den Ehrenpreis in Bronze
  2. den Ehrenpreis in Silber
  3. den Ehrenpreis in Gold
  4. 1.1 für 25jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit den Ehrenpreis in Bronze
    2.1 für 30jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit den Ehrenpreis in Silber
    3.1 für 40jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit Ehrenpreis in Gold

Mitglieder, die ununterbrochen mindestens 10 Jahre Vereinszugehörigkeit haben, werden im Rhythmus von fünf Jahren mit einer Urkunde geehrt. Bei der Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird das Eintrittsjahr als volles Jahr gerechnet. Die Berechnung ist nicht vom Alter abhängig. Die Ehrung soll an der Generalversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.

Top 5. Ehrung für herausragende sportliche Leistungen

Der Verein kann verleihen:

  1. die Verdienstmedaille in Bronze
  2. die Verdienstmedaille in Silber
  3. die Verdienstmedaille in Gold
  4. 1.1 für die Plätze 1 bis 3 bei SWSV- und Rheinland-Pfalz Meisterschaften die Verdienstmedaille in Bronze
    2.1 für die Teilnahme bei deutschen und süddeutschen Meisterschaften die Verdienstmedaille in Silber
    3.1 für die Plätze 1 bis 3 bei deutschen und süddeutschen Meisterschaften die Verdienstmedaille in Gold.

Top 6. Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein

Der Verein kann verleihen:

  1. den Ehrenpreis in Silber
  2. den Ehrenpreis in Gold
  3. 1.1 10jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Vorstand
    1.2 20jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt oder als TrainerIn

    2.1 20jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Vorstand
    2.2 30jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt oder als TrainerIn

Grundsätzliche Voraussetzung für die Verleihung des Ehrenpreises in Gold ist die vorausgegangene Verleihung des Ehrenpreises in Silber.

Top 7. Ernennung von Ehrenmitgliedern

Zum Ehrenmitglied des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden,

  1. wem der Ehrenpreis in Gold verliehen wurde, und sich weiterhin um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat.
  2. wem der Ehrenpreis in Silber verliehen wurde, mindestens 40 Jahre ununterbrochene Vereinszugehörigkeit hat und sich weiterhin um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat.

Ehrenmitglieder sind vom Vereins-Jahresbeitrag befreit.

Top 8. Ernennung von Ehrenvorsitzenden / Ehrenvorständen

Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer das Amt des 1. Vorsitzenden über einen längeren Zeitraum (mindestens 20 Jahre) verdienstvoll ausgeübt hat.

Zum Ehrenvorstand des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer ein Amt im Vorstand über einen längeren Zeitraum (mindestens 20 Jahre) verdienstvoll ausgeübt hat.

Ehrenvorsitzende / Ehrenvorstände bleiben beratende Mitglieder des Gesamtvorstandes.

Ehrenvorsitzende / Ehrenvorstände sind vom Vereins-Jahresbeitrag befreit.

Diese Ernennung erfolgt frühestens nach Ausscheiden aus dem Vorstand oder postum.

Top 9. Weitere Voraussetzungen

Über den Zeitpunkt der Verleihungen bzw. Ernennungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

Die Verleihungen von Ehrenpreisen und -medaillen werden protokollarisch festgehalten.

Die Ernennungen werden beurkundet und protokollarisch festgehalten.

Ehrungen können vom geschäftsführenden Vorstand, Ernennungen von der ordentlichen Mitgliederversammlung wieder aberkannt werden (z.B. bei Ausschluss aus dem Verein).

Bis heute ausgesprochene Ehrungen behalten ihre Gültigkeit.

Diese Ehrungsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 25.04.2012 einstimmig beschlossen.

Diese Ehrungsordnung tritt am 1.5.2012 in Kraft. Sie ersetzt die bis dahin gültigen Ehrungsregelungen.

für den Vorstand:
Sabine Jung

Hello.