Allgemeine Geschäftsbedingungen für Präsenzkurse

§1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Schwimmsportverein Bingen am Rhein e.V. (im Folgenden „SSV Bingen“) und dem Kunden für die Belegung von Präsenzkursen (im Folgenden „Kurs“). Präsenzkurse sind Schwimm- und Technikkurse.
  2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen sind in Textform niederzulegen.

§2 Rechtsverhältnis und Vertragsschluss

  1. Der SSV Bingen stellt auf seiner Website ein Vertragsangebot vor. Der Schwimmunterrichtsvertrag kommt mit Betätigen der Bestell-Schaltfläche und dem anschließenden Zahlungseingang über eine der auf der Website des SSV Bingen angebotenen Zahlungsmethoden zustande.
  2. Der Schwimmunterrichtsvertrag kommt mit dem Kunden zustande, der die Anmeldung vorgenommen hat, unabhängig davon, ob der Sorgeberechtigte die Zustimmung zum Kurs erteilt. Sollte die Zustimmung nicht erteilt werden, erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren.

§3 Zahlungsbedingungen

  1. Die Kurse weisen derzeit keine Mehrwertsteuer aus.
  2. Die Zahlung des Kunden nach Vertragsabschluss ist sofort fällig.
  3. Der SSV Bingen ist berechtigt, vor Durchführung des Kurses die Entrichtung der Kursgebühr durch den Kunden zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung vorlegen zu lassen. Bei Nichtzahlung oder sofern der Kunde diesen Nachweis nicht erbringt, kann der SSV Bingen dem Kunden die Teilnahme an dem Kurs verweigern.

§4 Kursinhalt, -ort, -zeit und -leiter sowie Ausfall und Absage eines Kurses

  1. Die Abbildung und Beschreibung des Kurses und des Kursortes auf der Website des SSV Bingen dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
  2. Der SSV Bingen ist berechtigt, Anpassungen am Inhalt oder Ablauf des Kurses aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Kursinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Kursinhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  3. Der SSV Bingen ist berechtigt, den angekündigten Kursleiter durch einen gleichermaßen qualifizierten Kursleiter zu ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Kursleiters aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen erforderlich sein sollte.
  4. Der SSV Bingen ist berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Kurses zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.
  5. Kurse finden an gesetzlichen Feiertagen sowie an vom SSV Bingen festgelegten Ferientagen nicht statt.
  6. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm gezahlten Kursgebühren bei einer Verhinderung des SSV Bingen beziehungsweise Kursleiters durch ein nicht vorhersehbares Ereignis oder durch höhere Gewalt. Die Kursstunde wird zu einem späteren Termin nachgeholt und der Ersatztermin rechtzeitig bekannt gegeben. Die Kurslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ersatztermine.

§5 Pflichten des Kunden, Alter und Sportgesundheit des Kursteilnehmers

  1. Den Anweisungen der Kursleiter und Assistenten ist durch den Kunden beziehungsweise den Kursteilnehmer Folge zu leisten.
  2. Ergänzend gelten die Hausordnung der Kursorte sowie gegebenenfalls weitere Bestimmungen. Details dazu finden Sie im Annex. Die Kunden beziehungsweise Kursteilnehmer haben insbesondere darauf zu achten, verschmutzte Straßenschuhe vor den Umkleidekabinen auszuziehen, das Bad einschließlich Duschen und Sanitäranlagen mit angemessener Sportbekleidung zu betreten und die Kurs-Räumlichkeiten ordentlich und sauber zu belassen. Parken für Kunden ist ausschließlich auf zu diesem Zweck ausgewiesenen Parkflächen erlaubt, so beispielsweise nicht auf dem Privatgelände der Diakonie Bad Kreuznach oder Feldstreifen nahe der Rheinwelle.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige gesundheitlichen Risiken, Probleme oder Gefahren selbst zu beurteilen und sich bei Erforderlichkeit ärztlich beraten zu lassen. Er ist weiter verpflichtet, dem SSV Bingen derartige Umstände vor der jeweiligen Teilnahme schriftlich anzuzeigen, insbesondere wenn sie dem Kursleiter und Assistenten eine deutlich erhöhte Aufmerksamkeit abverlangen.
  4. Der SSV Bingen ist jederzeit berechtigt, ein ärztliches Attest zur medizinischen Unbedenklichkeit bezüglich der Teilnahme am Kurs einzufordern und die Teilnahme bis zum Vorliegen desselben auszusetzen. Kann der Kunde dieses Attest nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen vorlegen, so ist der SSV Bingen berechtigt, den Kursteilnehmer auszuschließen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung für einen Kurs darauf zu achten, dass der Kursteilnehmer zum Kursstart bereits fünf Jahre alt ist.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Kursteilnahme vor Anmeldung eingängig zu prüfen und mit den Fähigkeiten beziehungsweise formalen Voraussetzungen des Kursteilnehmers abzugleichen.
  7. Für einen reibungslosen zeitlichen Kursablauf sind die Kursteilnehmer verpflichtet, pünktlich zu erscheinen. Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten beziehungsweise Begleitpersonen verpflichtet, das Kind pünktlich zu bringen, gegebenenfalls beim Umziehen in den Umkleiden zu unterstützen und pünktlich wieder abzuholen.
  8. Der SSV Bingen kann den Kunden beziehungsweise den Kursteilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, wenn der Kunde beziehungsweise der Kursteilnehmer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen.
  9. Wird der Kursteilnehmer ausgeschlossen, hat der Kunde keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm gezahlten Kursgebühren.

§6 Aufsichtspflicht und Begleitung von minderjährigen Kursteilnehmern

  1. Für den Weg zum und vom Kursort und dem Einlass und ab dem Auslass obliegt die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen dem Erziehungsberechtigten beziehungsweise der zum Bringen und Abholen berechtigten Begleitperson.
  2. In Kursorten ohne öffentlichen Badebetrieb während des Kurses, z.B. der Diakonie Bad Kreuznach, Hallenbad Gensingen und Hallenbad Budenheim, sind Erziehungsberechtigte beziehungsweise Begleitpersonen grundsätzlich nicht berechtigt, Minderjährige nach Kursbeginn und Übergang der Aufsichtspflicht an den Kursleiter in die Sanitäranlagen, den Bade- und Schwimmbereich zu begleiten. Ausnahmen dieser Regelung sind gegeben bei schriftlicher Darlegung wichtiger Gründe vor Kursbeginn, beispielsweise medizinische Betreuung, sowie auf Einladung des SSV Bingen beziehungsweise des Kursleiters.
  3. In Kursorten mit öffentlichem Badebetrieb während des Kurses, z.B. der Rheinwelle und Hallenbad Salinental, sind Erziehungsberechtigte beziehungsweise Begleitpersonen grundsätzlich verpflichtet, Minderjährige in den Bade- und Schwimmbereich zu begleiten. Dies ist ausschließlich in angemessener Sportkleidung möglich (siehe §5). Bei Zuspätkommen muss der Erziehungsberechtigte beziehungsweise Begleiter selbst für den Eintritt aufkommen. Die Aufsichtspflicht geht mit dem Empfang des Kindes am Kursbecken an den Kursleiter über und endet ebenfalls dort, sobald der Erziehungsberechtigte beziehungsweise Begleitpersonen das Kind wieder zurück in Empfang nehmen, z.B. um es zur Toilette zu begleiten oder nach Kursende. Während des Kurses sollen sich Begleitpersonen nicht unmittelbar neben dem Kursbecken aber in Sicht- und Hörweite des Kursleiters aufhalten, z.B. in der Rheinwelle im Bereich der Tribüne am 25-Meter-Becken. Die Nutzung der Bäder ohne gültiges Eintrittsticket ist für die Begleitperson untersagt.

§7 Zuspätkommen, Nichterscheinen oder Krankheit eines Kursteilnehmers

Ein Anspruch auf Nachholen von versäumten Stunden, sei es aufgrund von Zuspätkommen, Nichterscheinen oder Krankheit, besteht grundsätzlich nicht.

§8 Widerruf und Stornierung

Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem SSV Bingen (Name, Email, Telefon und Buchungsnummer) mittels einer eindeutigen Erklärung den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Stornierung

Ab fünfzehn Tage nach Vertragsschluss bis einen Tag vor Kursstart besteht die Möglichkeit, den Vertrag unter Angabe von Gründen zu stornieren. In diesem Fall ist der SSV Bingen berechtigt, bis zu achtzig Prozent der Kursgebühr einzubehalten. Ab Kursstart ist der SSV Bingen berechtigt, einhundert Prozent der Kursgebühr einzubehalten.

Folgen des Widerrufs oder der Stornierung

Wenn der Vertrag widerrufen oder storniert wird, werden etwaige Zahlungen binnen vierzehn Tagen ab dem Tag erstattet, an dem die Mitteilung über den Widerruf oder die Stornierung beim SSV eingegangen ist.

§9 Haftung

Der SSV Bingen übernimmt keine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einen Kursteilnehmer verursachte Schäden, z.B. Schädigung eines anderen Kursteilnehmers. Weiterhin haftet der SSV Bingen nicht für Verlust, z.B. von Garderobe oder mitgebrachten Gegenständen des Kursteilnehmers.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

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